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Welche Versicherung sollte für eine Reise abgeschlossen werden?

Der Urlaub – selbst, wenn es nur ein kurzer Wochenendtrip ist – wird nicht umsonst als die schönste Zeit des Jahres bezeichnet. Man lässt den Trott und die Alltagssorgen hinter sich, sieht etwas anderes, kann abschalten und die Seele baumeln lassen. Damit sich keine grauen Wolken über dieses Idyll schieben, ist die Reiseversicherung unverzichtbar für Reisende. Deshalb sollte man vor Antritt einer Reise einen Blick in den Versicherungsordner werfen, um den aktuellen Versicherungsschutz zu prüfen. Gerade beim Urlaub wird dieser Aspekt angesichts der Vorfreude auf Sonne, Sand und Meer schnell vergessen.

Passieren kann einiges. Das fängt schon vor dem eigentlichen Reiseantritt an. Ein Familienmitglied wird schwer krank oder stirbt und der Urlaub kann gar nicht erst angetreten werden. Im Urlaubsland angekommen, sind die Koffer plötzlich weg oder werden am Flughafen gestohlen. Beim Spielen am Strand bricht sich eines der Kinder den Arm oder wird beim Überqueren der Straße zum Hotel angefahren. Diese Szenarien können für ein jähes Ende des Urlaubsvergnügens sorgen. Niemandem sei gewünscht, dass ein solches Szenario eintritt. Doch wenn, sollte man bestens abgesichert sein.

Die Versicherungsbranche hält hierfür eine Reihe von Policen bereit, die je nach Reiseziel mehr oder weniger sinnvoll sind. Ratsam ist auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung. In dem Punkt sind sich alle Experten einig. Denn im Ausland zu erkranken, kostet nicht nur Nerven, sondern am Ende auch sehr viel Geld. An den Kosten für die Reiseversicherungen sollte es nicht scheitern. Die Prämien halten sich in Grenzen und sprengen somit auch nicht die Urlaubskasse. Wichtig ist, dass man sich die Bedingungen sehr genau ansieht und vergleicht.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die wichtigste Versicherung für den Urlaub ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie gehört auf jeden Fall mit ins Gepäck, zumal: Günstiger und umfassender Schutz kostet bei dieser Police lediglich ein paar Euro pro Jahr. Selbst, wenn es nur ins benachbarte Ausland und nicht gleich über den großen Teich geht, bewahrt eine Reisekrankenversicherung vor bösen Überraschungen, sollte man während des Urlaubs tatsächlich erkranken oder sich verletzen. Dabei geht es dann weniger um kleine Schnittverletzungen oder einen Magen-Darm-Virus, die recht schnell mit einem Verband oder Medikamenten aus der Apotheke behandelt werden können. Muss man zum Arzt oder gar ins Krankenhaus, laufen sehr schnell Kosten auf, die zumindest zum Teil selbst getragen werden müssen.

Zwar bestehen zwischen den deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen und denen im europäischen Ausland Sozialversicherungsabkommen und gibt es den Auslandsreisekrankenschein. Doch getragen werden von den Kassen nur die Kosten, die auch in der Bundesrepublik übernommen würden. Daraus ergibt sich das Problem: Oftmals wird die Behandlung im Ausland wie die eines Privatpatienten und damit teurer abgerechnet als es die Krankenkasse gestattet. Die Differenz geht zu Lasten des Patienten. Noch gravierender ist es in Ländern, mit denen kein Abkommen besteht. Muss man beispielsweise in den Vereinigten Staaten ins Krankenhaus, weil man sich das Bein gebrochen hat, gehen die Kosten in die tausende. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung ist man auf der sicheren Seite.

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Sie deckt die Behandlung durch den Arzt, den Aufenthalt in einer Klinik, die nötigen Medikamente und Hilfsmittel, grundlegende zahnmedizinische Eingriffe wie eine einfache Füllung, Bergungskosten nach einem Unfall und im Ernstfall auch den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport, der von den gesetzlichen Krankenkassen schon seit vielen Jahren nicht mehr getragen wird. Wichtig bei der Auswahl des Versicherungsunternehmen: Es sollte eine Notfallrufnummer haben, über die man telefonisch rund um die Uhr Hilfe erreicht, sei es, um die Adresse des nächstgelegenen Arztes zu erhalten, oder um abzuklären, wie man am besten vorgeht. Schließlich gilt auch bei Krankheit: Andere Länder, andere Sitten.

Private Unfallversicherung

Unfälle passieren – und das wesentlich öfter als sich viele vorstellen können. Millionen von Bundesbürgern verletzen sich jedes Jahr infolge eines Unfalls. Sie rutschen aus, fallen von der Leiter oder verletzen sich bei der Arbeit in der Küche, im Garten oder im Werkkeller. Meist sind die Folgen vergleichsweise harmlos und heilen die Verletzungen relativ schnell ab. Es kann aber auch wesentlich schlimmer kommen: Invalidität. Man kann nicht mehr arbeiten, vielleicht ist man nicht einmal mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen. Während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg ist man über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Für die Freizeit – und dazu gehört der Urlaub nun einmal – muss man selbst vorsorgen, mit einer privaten Unfallversicherung, deren Schutz weltweit gilt.

Abhängig vom gewählten Tarif zahlt sie bei Invalidität eine Rente, ermöglicht Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung, um sie beispielsweise rollstuhlgerecht zu machen, überweist einen Vorschuss bei schweren Verletzungen, bietet Krankenhaustagegeld und übernimmt die Kosten für kosmetische Operationen, die Bergung und gegebenenfalls die Pflege. Jeder dieser Punkte kann individuell in den Vertrag aufgenommen werden. Das gilt insbesondere für die Höhe der monatlichen Rente und der übrigen Leistungen. Hier muss man schon vergleichen, um den günstigsten Anbieter zu finden.

Wichtig ist eine private Unfallversicherung nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder. Für sie gibt es spezielle Tarife. Denn Kinder toben gerne, spielen Fußball oder fahren im Winter mit dem Schlitten. Dabei kann immer etwas passieren, auch am Strand oder im Pool der Hotelanlage. Die Jungen und Mädchen so früh wie möglich abzusichern, spart im Fall der Fälle sehr viel Geld.

Reiserücktrittskostenversicherung / Reiseabbruchversicherung

Die Reise wird im Dezember gebucht. In den Flieger steigt man allerdings erst im Juli und spart dank des Frühbucherrabatts. Dazwischen liegen viele Monate, von denen man nie weiß, was alles passieren kann. Da erkrankt der Nachwuchs wenige Tage vor Reisebeginn und hat Windpocken. Der Großvater muss ins Krankenhaus oder ein naher Verwandter verstirbt. Dann ist es meist aus mit dem Traum vom weißen Strand und den Palmen. Vor allem aber: Kurz vor Toresschluss noch zu stornieren, ist extrem teuer. Wenn man Pech hat, erhält man nur wenige Prozent des eigentlichen Reisepreises erstattet. Den Rest schlucken die Stornogebühren.

Für diesen Fall gibt es die Reisekostenrücktrittsversicherung. Sie ersetzt die Kosten für den Urlaub, wenn man ihn aus wichtigen Gründen nicht antreten an. Was die Versicherungsunternehmen unter wichtigen Grünen verstehen, sollte man vorab genau klären. Das gilt insbesondere für den Fall, dass eine Schwangere die Reise aufgrund von Komplikationen nicht antreten kann. Hier bietet sich ein Versicherungsvergleich an. Oft kann die entsprechende Police auch gleich im Reisebüro abgeschlossen werden. Sie lohnt sich vor allem bei teuren Reisen. Handelt es sich lediglich um einen Wochenendausflug, sollte man rechnen, ob die Reisekostenrücktrittsversicherung sich überhaupt rentiert.

Nicht weniger ärgerlich als die Reise gar nicht antreten zu können, ist ein vorzeitiger Abbruch des Urlaubs aus unvorhersehbaren Gründen. Auch hier spielen Krankheit und leider auch der Tod eine große Rolle. Auch für solche Situationen kann man Vorsorge leisten. Viele Versicherungen bieten neben der Rücktrittskosten- deshalb auch eine Reiseabbruchversicherung an. Hier gilt ebenfalls, dass man sich die Konditionen vorher sehr genau ansieht und vergleicht.

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