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Krankenversicherung für Weltenbummler: Was gilt es zu beachten?
Ein Jahr um die Welt reisen zwischen Abi und Studium, eine vorübergehende Versetzung zu einem Firmensitz im Ausland, ein Reise-Sabbatjahr als berufliche Auszeit, der Wohnsitz für den Ruhestand in wärmeren Gefilden – längere Auslandsaufenthalte sind in heutigen Lebensläufen eher die Regel als die Ausnahme. Wenn ein Unfall passiert oder sich eine schwerwiegende Erkrankung einstellt, möchte man dabei genauso gut abgesichert sein wie daheim. Welcher Krankenversicherungsschutz im Ausland notwendig ist, um eine gute Versorgung und gegebenenfalls einen Rücktransport sicherzustellen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Krankenversicherung bei EU-Auslandsaufenthalten
Bei der Wahl eines Krankenversicherungsschutzes für den Auslandsaufenthalt kommt es vorwiegend darauf an, wohin es geht und für wie lange. Innerhalb von EU-Ländern kann der ganz normale Schutz einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend sein. Er besteht hier auch bei längeren Aufenthalten weiter. Allerdings muss die Krankenkasse bei einem Wohnortwechsel informiert werden, denn es wird eine gesonderte Krankenversicherungskarte benötigt.
Wer allerdings im EU-Ausland eine Beschäftigung aufnimmt, erwirbt dabei in der Regel gesonderte Leistungsansprüche. Hier sollte man sich über die jeweiligen Bedingungen informieren. Besonders wichtig: Auch wenn der deutsche gesetzliche Krankenversicherungsschutz bestehen bleibt, sind die sozialrechtlichen Bedingungen des Ziellandes entscheidend für den Leistungsumfang. Was die Versicherung dann abdeckt, sollte also vorab gut recherchiert werden, um nötigenfalls Zusatzversicherungen abschließen zu können. Auch Privatversicherte sollten die Bedingungen individuell mit ihrer Versicherung abklären. Eine Alternative können hier auch die sogenannten EWR Dienstleister sein. Diese Anbieter haben ihren Sitz im EU-Ausland, richten ihre Angebote als europäische Krankenversicherung aber an Bürger verschiedener EU-Staaten, also auch an Deutsche.
Versicherungsschutz in Nicht-EU-Staaten
Bei Aufenthalten außerhalb der EU ist hauptsächlich die Dauer ein wichtiger Faktor. Für vorübergehende Auslandsaufenthalt wird meist eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die jeweilige Dauer abgeschlossen. Hier sollten die verschiedenen Bedingungen und Tarife vorab gründlich verglichen werden.
Liegt nach dem Bundesmeldegesetz der neue Hauptwohnsitz im Ausland, handelt es sich nicht um einen vorübergehenden, sondern um einen dauerhaften Auslandsaufenthalt. Für Auswanderer wird dann ein Versicherungsschutz im Zielland zur Option.
Wer allerdings als regelrechter Weltenbummler seinen Aufenthalts- oder Wohnort immer wieder global wechselt, benötigt eine andere Lösung. Spätestens dann kann nach Expertenmeinung eine internationale Krankenversicherung die beste Option sein: „Für ein Leben und Arbeiten global in fernen Ländern ist eine internationale Krankenversicherung immer sinnvoll, egal ob Sie privat oder beruflich im Ausland sind.“ erklärt Versicherungsexperte Ferdinand Steiner von der FinanzSchneiderei. Bei dieser Form der Krankenversicherung gilt der Versicherungsschutz weltweit und für einen unbegrenzten Zeitraum.
Der Versicherungsschutz kann dabei meist sehr individuell definiert werden. Es bleibt also den Versicherten überlassen, ob sie sich für einen höherpreisigen Tarif mit umfassenden Leistungen oder für einen günstigen Tarif mit lediglich einer grundlegenden Absicherung entscheiden.
Absicherung für Rückkehrer
Private, finanzielle oder gesundheitliche Gründe können dafür sorgen, dass die Reiselust erlischt und man dauerhaft in die deutsche Heimat zurückkehren möchte. Manche Rückkehrer möchten dann auch wieder in den alten gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz zurück. Das ist allerdings nicht immer ganz einfach, denn vielfach erschweren die Kassen den Wiedereintritt. Als Absicherung für eine potenzielle Rückkehr nach Deutschland kann deshalb mitunter eine sogenannte Anwartschaft sinnvoll sein. Die deutsche Versicherung stellt dann gegen eine monatliche Gebühr die Mitgliedschaft lediglich ruhend, was die Rückkehr in den alten Versicherungsschutz erleichtert.
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